Schulung und Ausbildung von Presseneinrichtern
nach DGUV R 100-500 Kap. 2.3
Nr. 2023-XX
Referenten: Ausbilder des KIST
Veranstaltungsort: Kompetenz- und Innovationszentrum für die Stanztechnologie, Dortmund
Seminargebühr: 480,00 € / 432,00 €
zzgl. 19% MwSt.
Präsenzveranstaltung im Kompetenz- und Innovationszentrum für die StanzTechnologie, Dortmund
Inhalte und Ziele:
Pressen der Metallverarbeitung weisen ein hohes Gefährdungspotenzial auf. Der Umformprozess findet bei der Schließ-bewegung des Werkzeugs unter sehr hohen Kräften statt. Hinzu kommt, dass Einrichter beim Einrichteprozess bzw. bei Störungsbeseitigungen in den Gefahr-bereich der Presse eingreifen müssen. Seit Jahren ereignen sich hierbei Pressen-unfälle, bei denen Personen durch fehlende oder unzureichende Schutzmaßnahmen und durch unzureichende Kenntnis bzw. menschliches Fehlverhalten verletzt werden.
Gemäß DGUV Regel 100-500 Kap. 2.3: „Pressen der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung“, Abschnitt 3.5 in Verbindung mit DGUV Information 209-008, „Presseneinrichter“, müssen Einrichter mindestens 18 Jahre alt, entsprechend ausgebildet und vom Arbeitgeber ausdrücklich beauftragt sein.
„Ausgebildet bedeutet, dass die Einrichter an einer fachspezifischen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen haben müssen.“
Das Seminar wendet sich an: Dieses Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter, die mit der Einrichtung von Pressen beauftragt sind bzw. beauftragt werden sollen.